Ein- und Ausschlusskriterien für eine Behandlung in meiner Praxis
Eingeschlossen sind Patienten und Menschen, die unter einem psychosomatischen, oder seelischen Krankheitsbild leiden, sich dabei noch selber im Alltag strukturieren können, wie z.B. einer Arbeit nachgehen, oder sich selber versorgen können (Selbständigkeit). Sie sollten selbst motiviert sein, eine ambulante Behandlung aufzunehmen und an Ihren Konfliktherden und Bewältigungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie sollten sich ihren inneren und äusseren Gegebenheiten stellen dürfen, um sie in der Therapie nachhaltig verändern zu können. Auch muss es möglich sein, einen gewissen Leidensdruck aushalten zu können. Auf sozialmedizinische Anliegen kann ressourcenbedingt nur marginal eingegangen werden.
- floride, aktuelle Psychose
- hochakute Suizidalität
- aktuelle manifeste Suchtkrankheiten, wie z.B. schwere Alkohol- oder Drogensucht
- Demenz
- aktuelles Rentenbegehren, laufendes IV-Verfahren, oder andere aktuelle gerichtliche Auseinandersetzungen
- Management von sozialmedizinischen Anliegen (Versicherungskonflikte)
- Unmöglichkeit der sprachlichen Verständigung
- Unmöglichkeit, Termine verbindlich zu gestalten und einzuhalten
- Nicht-Abdeckung der Behandlungskosten, z.B. bei mehreren laufenden Betreibungen, oder mangelnder Krankenkassenabdeckung
- Akuter Krisencharakter des Krankheitsbildes, z.B. wenn eine Notfallbehandlung innert 24h notwendig ist